Seit dem 1.März 2020 ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz gesetzlich möglich und ermöglicht eine deutlich schnellere Bearbeitung von Einreiseverfahren für qualifizierte Fachkräfte.
Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ist für viele Unternehmen längst ein zentraler Bestandteil ihrer Personalstrategie. Gleichzeitig ist die Fachkräfteeinwanderung durch ein komplexes Zusammenspiel aus Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht und Anerkennungsverfahren geprägt. Wir unterstützen Unternehmen und internationale Fachkräfte dabei, diesen Prozess rechtssicher, effizient und planbar zu gestalten.
Unsere Beratung beginnt bereits bei der strategischen Einschätzung der Möglichkeiten: Welche Aufenthaltstitel kommen in Betracht? Welche Qualifikationen werden benötigt? Welche Verfahrenswege sind am sinnvollsten? Darauf aufbauend begleiten wir das gesamte Visum- und Einwanderungsverfahren – von der Vorbereitung der Anträge über die Kommunikation mit Behörden und Auslandsvertretungen bis hin zur erfolgreichen Einreise und Beschäftigungsaufnahme.
Unser Ansatz:
Wir denken Fachkräfteeinwanderung ganzheitlich. Das bedeutet, dass wir nicht nur einzelne Anträge bearbeiten, sondern den gesamten Prozess im Blick behalten – einschließlich möglicher Schnittstellen zur Anerkennung von Qualifikationen und zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Ihr Vorteil :
Klare, strukturierte Verfahrensplanung statt unnötiger Verzögerungen
Enge Abstimmung mit allen beteiligten Stellen
Praxiserprobte Lösungen auch bei komplexen Fallkonstellationen
Persönliche, verlässliche Ansprechpartner für Unternehmen und Fachkräfte
So schaffen wir für alle Beteiligten Transparenz, Planungssicherheit und eine nachhaltige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.